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Heinze, Volker: Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG)
Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar (GNotKG) , Der Leipziger GNotKG-Kommentar erläutert sämtliche Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes mit zugehörigem Kostenverzeichnis und der Handelsregistergebührenverordnung mit zugehörigem Gebührenverzeichnis systematisch, lückenlos und mit wissenschaftlichem Anspruch. Er bietet damit allen mit dem Kostenrecht befassten Praktiker:innen das Hintergrundwissen und die Auslegungshilfe für den praktischen Umgang mit dem Gesetz. Dafür stehen insbesondere auch die Herausgeber, die als Funktionsträger der Leipziger Ländernotarkasse gleichsam qua Amt tagtäglich mit den Problematiken beschäftigt sind. NEU in der 4. Auflage: Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) Vorteile: gebündelte Expertise des Autorenteams und Erfahrungsschatz der Ländernotarkasse, zu deren Aufgaben u.a. die Prüfung der Richtigkeit der Gebührenerhebung und des Gebühreneinzugs der Notar:innen sowie die Abgabe von Stellungnahmen in Kostensachen zählt Erläuterung der inneren Systematik des GNotKG: Wertvorschrift und Geschäftswertregel einerseits, Geschäftswertregel und korrespondierender Gebührentatbestand nach dem Kostenverzeichnis andererseits Folgerung vom materiellen Geschäftsvorfall hin zum Geschäftswert und zutreffenden Gebührensatz Herausgeber: Dr. Thomas Renner, Notar, Erfurt, Präsident der Ländernotarkasse; Dr. Dirk-Ulrich Otto, Notar a.D., Leipzig, Geschäftsführer der Ländernotarkasse; Volker Heinze, Notar, Glauchau, Mitglied im Verwaltungsrat der Ländernotarkasse. Autor:innen: Martin Arnold, Notar, Wismar ; Constance Boldt, Notarin, Dresden ; Franziska Caroli, Notarin, Görlitz; Dr. Carsten Deecke, Notar, Ribnitz-Damgarten ; Dr. Tobias Genske, Notar, Erfurt ; Dr. Guido Harder, Notar, Stralsund ; Claudia Heinze, Richterin am LG, Zwickau ; Volker Heinze, Notar, Glauchau ; Prof. Dr. Oliver Horsky, Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Dr. Stefan Hüttinger, Notar, Fürstenwalde/Spree ; Dr. Welf Klingsch, LL.M., Notar, Ostseebad Heringsdorf ; Dr. Dirk-Ulrich Otto, N otar a.D., Geschäftsführer der Ländernotarkasse Leipzig; Dr. Wolfgang Reetz, Notar, Köln ; Dr. Thomas Renner, Notar, Erfurt, Präsident der Ländernotarkasse Leipzig; Christof Riss, Notarfachreferent, Köln; Isabel Schipke, Notarin, Teterow ; Dr. Alexander Schreiber, Notar, Weißwasser ; Silvia Thiel, Hochschullehrerin an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ; Harald Wilsch, Dipl.-Rpfl. (FH), Bezirksrevisor am GBA München; Harald Wudy, Dipl.-Rpfl. (FH), wiss. Leiter der Prüfungsabteilung der Ländernotarkasse, Leipzig; Dominik Zander, Dipl.-Rpfl. (FH), Hochschullehrer an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern; Torsten Zapf, LL.M. oec., Notar, Leipzig; Prof. Dr. Walter Zimmermann, Vizepräsident des LG Passau a.D., Honorarprofessor an der Universität Regensburg. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Sind Notarkosten Werbungskosten?
Sind Notarkosten Werbungskosten? Dies hängt davon ab, in welchem Zusammenhang die Notarkosten entstanden sind. Wenn die Notarkosten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit angefallen sind, können sie unter Umständen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Notarvertrag im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurde. Allerdings müssen die Notarkosten konkret und unmittelbar mit der Einkommenserzielung zusammenhängen, um als Werbungskosten anerkannt zu werden. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Steuerberater oder das Finanzamt zu konsultieren, um die steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten zu klären.
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Sind Notarkosten verhandelbar?
Die Höhe der Notarkosten ist gesetzlich festgelegt und daher nicht verhandelbar. Der Notar ist verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei komplexen oder umfangreichen Verträgen mit dem Notar über eine individuelle Gebührenvereinbarung zu verhandeln.
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Wer trägt die Notarkosten?
Wer trägt die Notarkosten hängt von der Art des Geschäfts ab, für das der Notar tätig wird. In vielen Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten, wie zum Beispiel bei einem Immobilienkauf. Bei anderen Geschäften, wie beispielsweise der Errichtung eines Testaments, trägt die Person, die den Notar beauftragt hat, in der Regel die Kosten alleine. Es ist wichtig, vor der Beauftragung eines Notars die genauen Kosten zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. In einigen Fällen können die Notarkosten auch steuerlich absetzbar sein.
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Wie berechnen sich Notarkosten?
Notarkosten berechnen sich in der Regel nach der Kostenordnung für Notare (KostO). Diese legt fest, wie hoch die Gebühren für notarielle Tätigkeiten sind. Die Gebühren richten sich unter anderem nach dem Wert des Geschäfts, für das der Notar tätig wird. Zusätzlich können auch Auslagen wie beispielsweise Fahrtkosten oder Kopierkosten anfallen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die voraussichtlichen Notarkosten zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Letztendlich kann der Notar auch individuelle Vereinbarungen über seine Vergütung treffen, die dann gesondert zu den gesetzlich festgelegten Gebühren hinzukommen.
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Schmidts Einsicht. Roman.
Schmidt hat alles: Nach seiner vorzeitigen Pensionierung ist der frühere Anwalt Direktor einer Stiftung; eine Aufgabe, die ihn auf Reisen um die Welt schickt. Seine Hoffnung auf ein Enkelkind scheint sich zu erfüllen, die Frauen liegen ihm nach wie vor zu Füßen. Einerseits. Andererseits hat ihn Carrie, seine jugendliche Freundin, wegen eines anderen, jüngeren verlassen. Jetzt erwartet sie ein Kind und weiß nicht, wer von beiden der Vater ist. Auch Schmidts Tochter Charlotte zieht sich immer mehr zurück, in ihre eigene Welt aus Teilnahmslosigkeit und Hass. Dabei droht sie nicht nur, sich selbst zu zerstören. Einziger Lichtblick ist Alice, eine Frau, die er vor Jahren bewundert hat, und die plötzlich wieder in sein Leben tritt. Doch haben die beiden eine Vergangenheit, die eine gemeinsame Zukunft nicht ganz leicht macht. Wieder schießt Schmidt nicht selten übers Ziel hinaus und steht sich oftmals selbst im Weg. Was, wenn nach all den Jahren der Liebe und der Einsamkeit die größte Herausforderung noch vor ihm liegt: Was, wenn es an der Zeit ist, sich zu ändern? Mit seiner ganz eigenen Leichtigkeit erzählt Begley, der große Romancier, von Zeiten des Aufbruchs und der Angst, loszulassen und dabei vollends zu verschwinden.
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Sind Notarkosten außergewöhnliche Belastungen?
Sind Notarkosten außergewöhnliche Belastungen?
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Wie hoch sind die Notarkosten?
Die Höhe der Notarkosten variiert je nach Art und Umfang der notariellen Tätigkeit. Es gibt gesetzlich festgelegte Gebühren, die sich nach dem Wert des Geschäfts richten. Zusätzlich können noch Auslagen und Mehrwertsteuer hinzukommen. Es empfiehlt sich, vorab ein Kostenangebot beim Notar einzuholen.
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Wer zahlt Notarkosten bei Schenkung?
Die Notarkosten bei einer Schenkung werden in der Regel vom Schenker übernommen. Es handelt sich um Gebühren, die für die Beurkundung des Schenkungsvertrags und die Eintragung im Grundbuch anfallen. In einigen Fällen können jedoch auch die Beschenkten die Notarkosten übernehmen, wenn dies im Schenkungsvertrag vereinbart wird. Es ist ratsam, vorab alle Kosten und Modalitäten der Schenkung mit dem Notar zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist es jedoch eine individuelle Vereinbarung zwischen den Beteiligten, wer letztendlich die Notarkosten trägt.
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Wer trägt Notarkosten beim wohnungsverkauf?
Wer trägt Notarkosten beim Wohnungsverkauf? In der Regel werden die Notarkosten beim Wohnungsverkauf von beiden Parteien, also vom Käufer und Verkäufer, getragen. Die genaue Aufteilung der Kosten kann jedoch vertraglich festgelegt werden. Oftmals übernimmt der Käufer die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, während der Verkäufer die Kosten für die Löschung von Grundschulden und die Abwicklung des Grundbucheintrags trägt. Es ist wichtig, diese Kosten im Vorfeld zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist die Aufteilung der Notarkosten Verhandlungssache und kann individuell vereinbart werden.
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